SCHWERPUNKTE
VEREINSRECHT
Satzung & Ordnungen, Mitgliederversammlung, Streitigkeiten, Vereinsregister & Finanzamt.
Es gibt sie mit drei, dreihundert oder dreißigtausend Mitgliedern. Es gibt mehr als 600.000 Vereinen in Deutschland - nur die GmbH ist als Körperschaft beliebter. So vielfältig wie ihre Größe, sind die verfolgten Zwecke, die Struktur und die Situation, in der ein Rechtsanwalt zu raten gezogen werden soll.
Die Arbeit mit Vereinen und Verbänden ist primär Gestaltungsberatung, kann aber auch forensisch sein.
STIFTUNGSRECHT
Gründung, Organarbeit, Satzungsgestaltung, Haftungsfragen, Stiftungsaufsicht.
Während die Struktur eines Vereins beständig durch demokratisch gefasste Beschlüsse der Mitglieder weiterentwickelt werden kann, ist bei Stiftungen stets der Stifterwille zu hinterfragen. Daher steht bei der Arbeit für Stiftungen nicht selten die Abstimmung mit den Stiftungsaufsichtsbehörden im Fokus einer erfolgreichen Beratung.
ZUWENDUNGS-RECHT
Antragsgestaltung, Verwendungsnachweis, Widerrufs- und Rückforderungsbescheid.
Glücklich ist, wer ausreichend Zuwendungen (Fördermittel) erhält, um seine Zwecke zu verfolgen. Noch glücklicher ist, wer dies schafft, ohne auf Fördermittel angewiesen zu sein. Warum? Weil die Materie höchst komplex ist und zahlreiche Fallstricke birgt, wenn es um Zuwendungsanträge, Verwendungsnachweise oder deren Prüfungen geht. Ist vielleicht sogar eine Verhandlung möglich, ob statt einer Fehlbedarfs-, eine Anteils- bzw. Festbetragsfinanzierung eine Vollfinanzierung in Betracht kommt? Ist ein Zuwendungsvertrag oder ein Zuwendungsbescheid besser? Was tun, wenn ein (Teil)Widerruf-, Rückforderungs- und Zinsbescheid in der Post schlummert?
ZIVIL- UND GESELL-SCHAFTSRECHT
Vertragsrecht, Neugründung, Fusion, Ausgliederung, Auflösung.
Neben dem zivilrechtlichen Vertragsrecht, spielen insbesondere bei Ausgliederungen und Fusionen gesellschaftsrechtliche Beratungsleistungen eine wichtige Rolle im Portfolio der Kanzlei. Insbesondere aus steuerlichen Gestaltungsgründen oder bei strategischen Neuausrichtungen von Gesellschaften bzw. Teilsegmenten dieser werden diesbezügliche Kompetenzen zum Einsatz gebracht. Wir können Sie von den ersten internen Gesprächen, über die Vorbereitung von gesellschaftsrechtlichen Veränderungen bis zu deren Eintragung in den Registern juristisch beratend begleiten.